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Abfallentsorgung

*Besondere Geschäftsbedingungen der Koelnmesse Gruppe für Serviceleistungen – Abfallentsorgung –
§ 1 Gegenstand*
Das Einsammeln von Abfällen von den Aussteller-Ständen sowie deren Weiterleitung an ein Entsorgungsunternehmen erfolgt durch Koelnmesse bzw. beauftragte Servicepartner auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Koelnmesse Gruppe für Serviceleistungen sowie dieser Besonderen Ge
*Besondere Geschäftsbedingungen der Koelnmesse Gruppe für Serviceleistungen – Abfallentsorgung –
§ 1 Gegenstand*
Das Einsammeln von Abfällen von den Aussteller-Ständen sowie deren Weiterleitung an ein Entsorgungsunternehmen erfolgt durch Koelnmesse bzw. beauftragte Servicepartner auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Koelnmesse Gruppe für Serviceleistungen sowie dieser Besonderen Geschäftsbedingungen. Der Vertrag kommt zustande mit Annahme der Bestellung durch Koelnmesse bzw. den beauftragten Servicepartner.
*§ 2 Leistungen von Koelnmesse*
Koelnmesse stellt die für die Abfallentsorgung bestellten Abfallbehälter bereit. Diese werden auf Anforderung des Ausstellers zu den gewünschten Terminen abgeholt und der gesammelte Abfall bei einem die gesetzlichen Anforderungen erfüllenden Entsorgungsunternehmen zum Zwecke der Entsorgung abgeliefert.
*§ 3 Pflichten und Haftung des Bestellers*
Der Aussteller ist verpflichtet, die bereitgestellten Abfallbehälter nur mit den jeweils bezeichneten Stoffen zu befüllen. Andernfalls ist Koelnmesse bzw. der von ihr beauftragte Servicepartner berechtigt, die Entgegennahme dieser Stoffe zu verweigern bzw. die Stoffe dem Besteller zurückzubringen, sie bis zur Klärung der weiteren Vorgehensweise zwischenlagern zu lassen, sie in eine andere als die vorgesehene Entsorgungsanlage verbringen zu lassen und die erhöhten Entgelte der Entsorgungsanlage mit einem angemessenen Verwaltungskostenaufschlag sowie sonstigen Mehrkosten weiter zu belasten. Die Müllbehälter dürfen nur bis zu dem jeweils angegebenen Behältervolumen oder Gewicht gefüllt werden. Der Aussteller ist verpflichtet, Schäden, die auf Abfallentsorgungsmaßnahmen zurückzuführen sind, unverzüglich schriftlich, in dringenden Fällen vorab mündlich, Koelnmesse anzuzeigen. Der Aussteller haftet für alle Schäden an bzw. durch die Behälter und für deren Verlust. Durch Schädigungen erforderlich werdende Umladungen gehen zu seinen Lasten. Bei Beschädigung oder Verlust der bereitgestellten Abfallbehälter
stellt Koelnmesse andere Behälter bereit. Der Aussteller haftet außerdem für Schäden, die auf eine unzutreffende oder nicht ausreichende Unterrichtung über die ab zu transportierenden oder zu verwertenden bzw. zu beseitigenden
Abfälle zurückzuführen sind. Resultieren aus vorgenannten Pflichtverletzungen des Ausstellers Schadensersatzansprüche
Dritter gegen Koelnmesse oder deren Erfüllungsgehilfen, so stellt der Aussteller Koelnmesse und den Erfüllungsgehilfen von diesen Ansprüchen frei. Im Schadensfall obliegt dem Aussteller der Nachweis der ordnungsgemäßen Befüllung der Abfallbehälter bzw. der zutreffenden und vollständigen Unterrichtung von Koelnmesse und/oder des Servicepartners.
*§ 4 Rechnungslegung*
Der Servicepartner rechnet gemäß den unterzeichneten Leistungsnachweisen des Servicepartners mit dem Aussteller ab.
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