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Valentin - Kühlschränke, etc.

Allgemeine Mietbedingungen des Servicepartners der Koelnmesse
Valentin Internationaler Messeservice GmbH & Co. KG

1. Alle Preise sind Nettopreise, auf die die Mehrwertsteuer in der gesetzlich festgesetzten Höhe ausgewiesen wird und zu entrichten ist. Ausländische Unternehmen sind ab 01.01.1985 umsatzsteuerpflichtig. Auf Antrag wird diese Umsatzsteuer vom Bundesamt für Finanzen erstattet. Die P
Allgemeine Mietbedingungen des Servicepartners der Koelnmesse
Valentin Internationaler Messeservice GmbH & Co. KG

1. Alle Preise sind Nettopreise, auf die die Mehrwertsteuer in der gesetzlich festgesetzten Höhe ausgewiesen wird und zu entrichten ist. Ausländische Unternehmen sind ab 01.01.1985 umsatzsteuerpflichtig. Auf Antrag wird diese Umsatzsteuer vom Bundesamt für Finanzen erstattet. Die Preise verstehen sich frei Anlieferung und Abholung am Messestand. Dies gilt für alle Messeorte, die im Rahmen unserer Verpflichtungen regelmäßig bedient werden. Für Extralieferungen, große Distanzen und Auslandslieferungen mit Zollabwicklung etc. müssen von Fall zu Fall Sonderkonditionen vereinbart werden.
2. Der Mietpreis gilt für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Für längere Mietdauer werden Sonderkonditionen vereinbart. Ein Rücktritt seitens des Mieters ist nur bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zulässig. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr erhoben. Das Mietgut wird nur für die vereinbarte Zeit, d.h., die Dauer der Veranstaltung, zur Verfügung gestellt.
3. Die Haftung des Ausstellers für das Leihgut beginnt mit Anlieferung an den Messestand und endet mit der Abholung. Dies gilt auch, wenn der Stand nicht besetzt ist. Die Mietmöbel sind bei Veranstaltungsschluss abholfertig und komplett (inkl. Gitterroste und Gemüseschalen) bereitzustellen und auf keinen Fall in den Kabinen einzuschließen. Falls der Zugriff auf unser Eigentum nach Veranstaltungsschluss vertragswidrig nicht gewährleistet ist, d. h., dass die geliehenen Gegenstände eingeschlossen sind, haftet der Aussteller unbegrenzt und ist verpflichtet, die Gegenstände sicherzustellen und an den Vermieter spesenfrei zurückzugeben. Das Leihgut ist nicht versichert. Der Abschluss einer Diebstahlversicherung ist daher unbedingt erforderlich.
4. Eine Reklamation seitens des Mieters muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt. Andererseits ist der Mieter verpflichtet, bei Beschädigungen des Mobiliars durch ihn oder Dritte, Anzeige zu erstatten. Das gleiche gilt ebenso für den Fall eines Diebstahls. Der Vermieter behält sich vor, in Ausnahmefällen dem Mieter anstelle der bestellten Möbel gleichwertiges Mobiliar in der entsprechenden Preisklasse zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen gilt dies auch bei verspätet eingehenden Bestellungen.
5. Das Mietmobiliar ist und bleibt Eigentum des Vermieters und ist unpfändbar. Es dient nur dem vorgesehenen Zweck auf der jeweiligen Veranstaltung. Eine anderweitige Verwendung in dem gleichen Zeitraum oder im Anschluss daran ist unstatthaft. Ein Verbringen der Mietgegenstände an einen anderen Platz (Messestand) oder Ort ist unverzüglich anzuzeigen, da bei Verlust der Mieter haftbar gemacht werden muss. Das gleiche gilt bei Verladen durch vom Aussteller beauftragte Messebauer, Standgestalter, oder ähnliche Unternehmen. Falls Fremdfirmen den Gerätetransport übernehmen sind diese für alle Schäden am Leihgut (Beschädigung, Verlust, etc.) haftbar.
6. Bei der Aufstellung von Kühl-, und Tiefkühlmöbeln ist zu beachten, dass diese genügend Luftzufuhr erhalten. Einbau und Verkleidung der Geräte, sowie Abdecken der Lüftungsschlitze muss vermieden werden. Für Kühl- und Tiefkühlmöbel ist ein Nachtstromanschluss erforderlich. Das regelmäßige Entleeren der Tauwasserbehälter ist sicherzustellen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Tauwasserschäden. Nach Veranstaltungsschluss ist das Kühlgut aus den Geräten rechtzeitig zu entnehmen. Bei Abholung werden die darin noch enthaltenen Getränke und Waren auf die Gefahr des Mieters am Stand abgestellt. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für deren Abhandenkommen ist ausgeschlossen. Jede Haftung der Firma Valentin Internationaler Messeservice GmbH & Co. KG für Schäden an Kühlgut, Betriebsausfall, entgangenen Gewinn usw. ist ausgeschlossen.
7. Für alle Bestellungen, auch für telefonisch, per Fax, e-Mail, oder mündlich erteilte Aufträge, gelten in jedem Falle die Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen.
8. Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart. Soweit zulässig vereinbaren die Parteien Deutsches Recht.
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