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Adexpo GmbH

Allgemeine Mietbedingungen des Servicepartners der Koelnmesse
Adexpo GmbH

1. Für alle Geschäfte gelten unsere Bedingungen. Abweichungen oder Nebenabreden werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Nur schriftlich bestätigte Bestellungen haben Gültigkeit.
2. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Zeit (Dauer der Veranstaltung) zur Verfügung gestellt
Allgemeine Mietbedingungen des Servicepartners der Koelnmesse
Adexpo GmbH

1. Für alle Geschäfte gelten unsere Bedingungen. Abweichungen oder Nebenabreden werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Nur schriftlich bestätigte Bestellungen haben Gültigkeit.
2. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Zeit (Dauer der Veranstaltung) zur Verfügung gestellt.
3. Die Preise gelten für die Dauer der vereinbarten Benutzung aufgrund der jeweils gültigen Preisliste. Im Mietpreis sind die Kosten für die Anlieferung und die Rückholung des Mietgutes innerhalb der Messegelände
im Umkreis von 100 km ab Neuss enthalten. Darüber hinaus gelten die üblichen Transportsätze.
4. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der jeweiligen Höhe zusätzlich berechnet. Direktaufträge während der Aufbauzeit sind sofort bar zu zahlen.
5. Für die im Prospekt angegebenen Maße, Formen und Farben behält sich der Vermieter zweckdienliche Abweichungen vor. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. Der Mieter hat das Mietgut sorgfältig zu behandeln. Das Mietgut hat nach Veranstaltungsschluss abholbereit zur Verfügung zu stehen. Das Mietgut wird schnellstmöglich nach Veranstaltungsschluss zurückgeholt.
6. Für Schäden am Mietgut und Verluste haftet der Mieter. Die Haftung beginnt mit der Anlieferung und endet mit der Abholung, spätestens 24 Stunden nach Messeschluss. Dieses gilt auch, wenn der Stand nicht besetzt ist. Für in Verlust geratenes oder beschädigtes Mietgut hat der Mieter neben dem vereinbarten Mietpreis die Kosten für die Wiederbeschaffung oder Instandsetzung zu tragen.
7. Der Mieter hat sich bei Übernahme des Mietgutes vom ordnungsgemäßen Zustand und Vollständigkeit zu überzeugen. Reklamationen können nur innerhalb 24 Stunden nach Übernahme anerkannt werden. Im Fall einer berechtigten Beanstandung ist der Vermieter verpflichtet, gleichwertigen Ersatz zu liefern. Der Vermieter behält sich vor, im Falle höherer Gewalt dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zum gleichen Preis zu liefern.
8. Das Mietgut ist nicht versichert. Es wird empfohlen, das Mietgut für die Dauer der Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit zu versichern.
9. Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, wenn
- Dritte in irgendeiner Form Rechte am Mietgut geltend machen.
- das Mietgut nicht vollständig gemäß Auftragserteilung am Stand ist.
- das Mietgut beschädigt worden ist.
- das Mietgut gestohlen worden ist.
10. Der Rücktritt von einem Auftrag ist bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn zulässig. Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist der volle Mietpreis zu entrichten. Der Mieter ist zu einem Rücktritt berechtigt, wenn der Vermieter bei einer berechtigten Reklamation keinen gleichwertigen Ersatz oder Besserung leisten kann.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit beide Vertragsteile Vollkaufleute sind, Neuss. Die Vertragsparteien vereinbaren ferner die Anwendung deutschen Rechts. Die Vertragssprache ist deutsch.
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